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Inhaberin:
Ulla Stemmer
Umsatzsteuer
ID Nr: 146/213/50774
Impressumspflicht:
im Internet Nach dem seit 2007 gültigen Telemediengesetz (TMG)
ist der gewerbliche Verwender einer Internetseite verpflichtet,
ein leicht aufrufbares Impressum anzugeben. Neben dem Namen und
der Anschrift des Betriebes ist der Inhaber und bei juristischen
Personen zusätzlich die Rechtsform und der oder die Vertretungsberechtigten
anzugeben. Daneben sind Angaben über eine schnelle elektronische
Kontaktaufnahme (E-Mail-Adresse) und unmittelbare Kommunikation
(Telefon und Telefax) mit aufzunehmen. Nach § 5 Abs. I Nr. 3 TMG
ist auch die Aufsichtsbehörde anzugeben. Für Bayern bedeutet dies,
dass das zuständige Landratsamt oder die zuständige städtische
Behörde aufzuführen ist. Im Falle einer juristischen Person ist
zusätzlich die Angabe des jeweiligen Handelsregisters, Vereinsregisters,
Partnerschaftsregisters oder Genossenschaftsregisters unter Angabe
der entsprechenden Registernummer notwendig. Zusätzlich ist die
Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer
anzugeben. Folgendes Beispiel soll die Informationspflichten näher
erläutern:
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das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung
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